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In unserer Informationsgesellschaft gilt eine kostbare Währung: das Wissen. Wer einen Wissensvorsprung besitzt, hat einen klaren Vorteil. Sei es, ob man als Bewerber den interessantesten Job sucht oder als Personalverantwortlicher den passenden Kandidaten für eine freie Stelle. Mit unserem RSS Feed helfen wir Ihnen, Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Indem wir aktuelle Trends vorstellen, Analysen liefern, den Arbeits- wie den Weiterbildungsmarkt unter die Lupe nehmen und das Arbeitsrecht zu Wort kommen lassen. All dies finden Sie in unserem „HR News Blog“.
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Tätigt ein Arbeitnehmer Anrufe über sein Diensttelefon zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern zu Astro-Hotlines, Kartenlegern etc. und trägt der Arbeitgeber die diesbezüglich anfallenden Telefonkosten, so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung (VG Mainz, Urteil vom 02.02.2010, Az.: 5 K 1390/09.MZ). Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer private und/oder psychische Probleme hatte und durch die Hotlines Hilfe suchte. Dies stellt kein Rechtfertigungsgrund für den Arbeitnehmer dar. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund des vorgenannten Verhaltens ist auch möglich, wenn dieser Personalratsmitglied ist.
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