Rechtsanwaltskanzlei Kotz – Artikel aus dem Rechtsalltag
- Im Blog von Rechtsanwalt Kotz werden regelmäßig wissenswerte und kuriose Artikel aus dem juristischen Alltag veröffentlicht. Nicht nur lustig zu lesen, sondern auch gut zu wissen!
Guten Morgen, guten Tag, guten Abend,
in der nächsten Zeit werden hier - wie der Titel dieses Blogs schon vermuten lässt - "Erfahrungen" aus der alltäglichen Praxis veröffentlicht...
Bis bald
Ein fast nicht mehr zu überbietendes Beispiel dreister Volksverdummung ist der Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!“, den man in jedem Preisausschreiben findet...
"Ich bremse auch für Tiere."Was passiert eigentlich, wenn man sich an diesen beliebten Aufkleberspruch hält und tatsächlich voll in die Eisen steigt, weil sich gerade eine Kröte anschickt, die Straße zu überqueren? Wer ist verantwortlich, wenn man auf diese Weise einen Auffahrunfall provoziert?
Kaum ein Lebensbereich bleibt in Deutschland ungeregelt. Natürlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Laut man beim Sex sein darf...
Ein Ehepaar hatte einen zweiwöchigen Urlaub gebucht. Bereits der Hinflug hatte eine erhebliche Verspätung, so dass die Urlauber nach einem Zwischenstopp ihren Anschlussflug nach Sri Lanka verpassten. Ihre erste Urlaubsnacht mussten sie deshalb - ausgerechnet an Heiligabend - in einer drittklassigen Absteige verbringen. Als sie schließlich völlig erschöpft...
Sie wollen nicht aussagen? Dann laden wir Sie eben morgen ins Präsidium vor!
Diese Drohung hört man besonders von Fernsehkommissaren immer wieder gerne, wenn der Beschuldigte oder Zeuge einer Straftat sich nicht aussagebereit zeigt. Leider hört man nie die einzig angemessene Antwort: „Machen Sie mal. Sie können mich so oft Vorlagen wie sie wollen, ich muss nicht kommen und auch keine Aussage machen!“
Nicht zuletzt seit dem Film „James Bond Casino Royal“ besteht eine Pokereuphorie. Dabei geht es teilweise um beträchtliche Summen. Die Frage ist nur, ob man die angehäuften Schulden auch tatsächlich auszugleichen hat.
Denn den Spruch „Spielschulden sind Ehrenschulden“ haben die meisten zwar schon einmal gehört. Nicht alle aber haben ihn auch verstanden...
Das Schild: „Hier gilt die StVO!“ kennt wohl jeder Autofahrer. Man findet es auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen, in Parkhäusern und überall sonst, wo jemand meint, dass dort die Straßenverkehrsordnung gelten solle.
Aber stimmen die Schilder auch?
Vor allem an Elektronikartikeln finden sich häufig kleine Siegel, die zerstört werden müssen, wenn man das Gerät Aufschrauben will. Auf diese Weise kann der Verkäufer oder Hersteller im Falle einer Reklamation feststellen, ob der Kunde möglicherweise schon selbst einen Reparaturversuch unternommen hat. Bringt man ein solches Gerät zurück ins Geschäft, bekommt man häufig zu hören, dass eine Reklamation leider nicht mehr möglich sei...
Tut uns leid, aber für Verschleißteile übernehmen wir keine Haftung. Unsinn!
Sprüche wie diesen kennt wohl jeder, der schon mal eine defekte Ware reklamieren wollte. Selbst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer steht zumindest oftmals ähnliches. Leider, leider ist die Gewährleistung deswegen ausgeschlossen. Bla bla bla…
Im Rahmen einer heutigen Besprechung teilte mir ein Mandant mit, dass er einfach seine bereits vorgenommenen Überweisung zurückbuchen werde.
Hintergrund war folgender:...
Wir haben bereits vor einiger Zeit etwaige Urteile gesammelt und in den Blog eingestellt. Wir bekommen immer wieder Anfragen, wie viel Minderung für dieses und jenes zulässig ist. Grundsätzlich kann man dieses gar nicht pauschal sagen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Beispielsweise urteilen die Gerichte in Bayern, dass eine Mietminderung in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist, wenn man österreichisches Fernsehen nicht empfangen kann, dies jedoch vertraglich geschuldet ist. In NRW würde das Ganze mit Sicherheit schon wieder anders beurteilt werden. Die nachfolgenden Urteile zum Thema Mietminderung liegen zwar teilweise schon ein paar Jahre zurück, geben aber zumindest einen guten Überblick – aber auch nicht mehr - zu möglichen Minderungsquoten. Diese Zusammenstellung und noch Vieles mehr finden Sie auf unserer Homepage www.ra-kotz.de...
Ich bekam neulich eine Anfrage per e-Mail, welche in etwa wie folgt lautete:
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mir wurde gekündigt. Wie viel Abfindung steht mir zu?“
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